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   VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00   

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VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00 (https://dejure.org/2002,59795)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.08.2002 - 14 A 239/00 (https://dejure.org/2002,59795)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. August 2002 - 14 A 239/00 (https://dejure.org/2002,59795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 1; ; GG Art. ... 16 a Abs. 2; ; AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 48 Abs. 3; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 58 Abs. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AsylVfG § 26 a Abs. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Vorwirkungen und Einwirkungen des Asylrechts auf die aufenthaltsrechtliche Stellung und das Verfahren von Asylbewerbern können allerdings nicht ohne Weiteres übernommen werden, soweit Art. 16 a Abs. 2 GG n.F. eine Berufung auf dieses Individualgrundrecht für diejenigen Asylbewerber ausschließt, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreisen, in denen die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist und damit den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16 a Abs. 1 GG beschränkt (BVerfGE 94, 49 ff).

    Er hat deshalb keinen Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung, ob er Inhaber des Grundrechts aus Art. 16 a I GG ist, und demzufolge auch kein vorläufiges Bleiberecht als Vorwirkung des grundrechtlichen Schutzes." (BVerfGE 94, 49, 87, 105).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Die einfachgesetzlichen Vorschriften sahen entsprechend die Erteilung einer Aufenthaltsgestattung zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1981 - 1 C 169/79 -, E 62, 215 ff; Urteile vom 03.06.1997 - 1 C 1/97 und 1 C 18/96 -, NVwZ 1998, 187, 189, jeweils zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.; GK a.a.O., § 46 Rd.-Nr. 76).

    Die Verzögerung selbst belief sich nur auf einen kurzen Zeitraum, der ohnehin nicht geeignet wäre, nachträglich die Annahme eine illegalen Einreise zu rechtfertigen (vgl. BVerwGE 62, 215 ff: Antrag erst 18 Tage nach Einreise wird als Verzögerung "nur um eine kurze Zeitspanne" gewertet).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Ausländerbehörde der Beklagten, die das Ausweisungsverfahren auch nach Stellung eines Asylantrages und Unterbringung des Klägers in H. (S.) fortgeführt hat, weiterhin örtlich zuständig war und ob es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei ausländerrechtlichen Ausweisungsmaßnahmen auf den Zeitpunkt der Ausgangsverfügung oder den der Widerspruchsentscheidung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1997 - 1 C 25/96 - NVwZ-RR 1997, 751 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Dies gilt auch bei Änderung der Sach- und Rechtslage während des Widerspruchsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 23/96 - Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17/97 - E 106, 351 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Dabei trifft es zu, dass ein strafbares Verhalten - und damit auch eine unerlaubte Einreise und ein unerlaubter Aufenthalt im Sinne der §§ 1, 3, 58 Abs. 1 und 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG - regelmäßig keinen nur geringfügigen Verstoß darstellt (BVerwG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9/94 -, DVBl. 1997, 189 ff.; GK a.a.O., Rd.-Nr. 48) und folglich als Ausweisungsgrund anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Die einfachgesetzlichen Vorschriften sahen entsprechend die Erteilung einer Aufenthaltsgestattung zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1981 - 1 C 169/79 -, E 62, 215 ff; Urteile vom 03.06.1997 - 1 C 1/97 und 1 C 18/96 -, NVwZ 1998, 187, 189, jeweils zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.; GK a.a.O., § 46 Rd.-Nr. 76).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 1.97

    Ausländerrecht - Erforderlichkeit der Durchführung des Sichtvermerksverfahrens

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Die einfachgesetzlichen Vorschriften sahen entsprechend die Erteilung einer Aufenthaltsgestattung zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1981 - 1 C 169/79 -, E 62, 215 ff; Urteile vom 03.06.1997 - 1 C 1/97 und 1 C 18/96 -, NVwZ 1998, 187, 189, jeweils zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.; GK a.a.O., § 46 Rd.-Nr. 76).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Dies würde bedeuten, die Legalität der Einreise vom nicht voraussehbaren Ausgang eines späteren Verfahrens abhängig zu machen, das im Zeitpunkt der Einreise selbst noch nicht erkennbar ist (so jedenfalls zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F.: BVerwG vom 15.05.1984 - 1 C 59/81 -, NVwZ 1984, 591).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 23.96

    Ausländerrecht - Ausweisung eines minderjährigen Ausländers bei Aussetzung der

    Auszug aus VG Schleswig, 29.08.2002 - 14 A 239/00
    Dies gilt auch bei Änderung der Sach- und Rechtslage während des Widerspruchsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 03.06.1997 - 1 C 23/96 - Urteil vom 05.05.1998 - 1 C 17/97 - E 106, 351 m. w. N.).
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